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Damit Sie sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert "unterrichten" können und tagesaktuell informiert sind, bieten wir Ihnen in Zusammenarbeit mit nationalen und internationalen Redaktionen einen Schlagzeilenservice der Sie direkt zum jeweiligen Artikel des Herausgeber führt.
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Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland
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Meinungs-, Informations-, Pressefreiheit; Kunst und Wissenschaft
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(1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.
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(2) Diese Rechte finden ihre Schranken in den Vorschriften der allgemeinen Gesetze, den gesetzlichen Bestimmungen zum Schutze der Jugend und in dem Recht der persönlichen Ehre.
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(3) Kunst und Wissenschaft, Forschung und Lehre sind frei. Die Freiheit der Lehre entbindet nicht von der Treue zur Verfassung.
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Anmerkung: Jeder veröffentlichte Artikel wird von Journalisten mehr oder weniger gut recherchiert. Kein Journalist ist frei von Fehlern und frei von Subjektivität seine eigene Sicht zum jeweiligen Thema darzustellen. Aus diesem Grund sollten Sie zur Meinungsbildung immer mehrere Medien nutzen. Wir hoffen Ihnen mit diesem Service dabei helfen zu können.
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